Aufteilung der CO2 Abgabe zwischen Mietern und Vermietern
Mit Beginn der Abrechnungsperiode 2023 tritt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) in Kraft, welches die CO2 Kostenaufteilung vom energetischen Zustand Ihrer Immobilie abhängig macht.
In einem 10-Stufenmodell ist festgelegt, dass Mieter bei CO2 emissionsarmen Gebäuden einen höheren Anteil an den CO2-Kosten tragen müssen. Bei Wohngebäuden mit hohen CO2 Emissionen trägt dagegen der Vermieter einen größeren Anteil an den CO2-Kosten. Grundsätzlich soll das Stufenmodell Anreize schaffen, dass Mieter zu einen sparsameren Umgang mit fossiler Energie angeregt werden und gleichzeitig sollen Vermieter die energetische Sanierung Ihrer Immobilien vorantreiben. Neben der stufenweisen Kostenbeteiligung zwischen Immobilieneigentümern und deren Mietern, wird außerdem von derzeit 30,00 €/ t bis zum Jahr 2025 die CO2 Steuer auf 45,00 €/ t angehoben.
Für den aktuellen Abrechnungszeitraum 2022 besteht noch kein Handlungsbedarf. Die Anwendung des CO2KostAufG wird erst mit der Erstellung der Heizkostenabrechnung 2023 Auswirkungen auf Mieter und Vermieter haben.