Pflicht zum hydraulischen Abgleich von Gasheizungen
Beschluss durch die Bundesregierung:
Pflicht zum hydraulischen Abgleich von Gasheizungen
Anhand der gesetzlichen Bestimmungen, möchten wir Sie gerne unterstützen. Folgende Maßnahmen werden zu folgenden Zeiträumen gefordert:
Frist/Zeitraum:
Bis zum 30. September 2023: Nichtwohngebäude müssen ab 1000 m² beheizter Fläche oder Wohngebäude ab 10 Wohneinheiten hydraulisch abgeglichen werden.
Bis zum 15. September 2024: Wohngebäude ab 6 Wohneinheiten müssen hydraulisch abgeglichen werden.
Ausnahmen bestehen nur dann, wenn das System:
- -bereits hydraulisch abgeglichen wurde
- -innerhalb von sechs Monaten ein Kesseltausch oder eine Wärmedämmung mit mindestens 50% der wärmeübertragenen Umfassungsfläche bevorsteht
- -das Gebäude ungenutzt oder stillgelegt ist