Die virtuelle Eigentümerversammlung kommt
Der Bundestag macht den Weg frei für einen zeitnahen und verbesserten Meinungsaustausch für Wohnungseigentümergemeinschaften, die zunehmend Entscheidungen treffen müssen, bei denen eine jährliche Präsenzversammlung nicht mehr ausreichen wird. Neben der Präsenzversammlung und der hybriden Versammlung wird die virtuelle Versammlung damit eine weitere Versammlungsoption.
Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
1. Mindestens ¾ der abgegebenen Stimmen in einer Wohnungseigentümerversammlung müssen dafür zustimmen
2. Dieser Beschluss gilt dann zunächst für drei Jahre
3. Im Zeitraum bis zum 31.12.2028 muss mindestens einmal im Jahr eine Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. Durch einen einstimmigen Beschluss kann die Gemeinschaft jedoch darauf verzichten
4. Die Übergangsregelung erfasst ausdrücklich nicht solche Beschlüsse, die bereits vor der neuen Gesetzesregelung auf einer Vereinbarung aller Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer beruhen.
Quelle: vdiv/ news/ 16.07.2024