Wegfall der Umlage Kabel-TV Gebühren auf Mieter ab 01.07.2024
Über Jahrzenhnte haben Hauseigentümer bzw. die Hausverwaltung die Kabelgebühren über die Nebenkosten abgerechnet. Man spricht hier auch vom sogenannten Nebenkostenprivileg, welches seine Legitimation in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) §2 Nr. 15 findet. Mieter müssen bislang aber auch dann für den gemeinschaftlichen Kabelanschluss zahlen, wenn Sie ihn nicht nutzen. Der Gesetzgeber hat die Kabelgebühren aus den Nebenkosten gestrichen. Das entsprechende Gesetz trat am 1. Dezember 2021 in Kraft, allerdings gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Spätestens ab dem 1. Juli 2024 können Sie Ihre Fernsehempfangsart frei wählen. Heutzutage ist der TV- Empfang digitalisiert und das TV Programm wird in vielen Haushalten über das Internet empfangen.